Alphabetisierungskurse

An den Alphabetisierungskursen können Migrantinnen und Migranten teilnehmen, die Deutsch lernen möchten, aber nicht lesen und schreiben gelernt haben. Es können auch diejenigen teilnehmen, die zwar lesen und schreiben können, aber nicht in lateinischen Buchstaben. Die Kurse umfassen 900 Unterrichtstunden, dauern in der Regel 9 Monate und finden an 5 Tagen mit je 4 Unterrichtsstunden statt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Kostenbefreiung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn sie im Bezug von Arbeitslosengeld II sind. Wer Arbeitslosengeld I erhält, kann einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
Zusätzlich wird ein Berechtigungsschein, z.B. des Ausländer- und Integrationsbüros, benötigt. Mit dem Berechtigungsschein, dem Anmeldeformular, dem Antrag auf Kostenbefreiung, dem Bescheid zum Arbeitslosengeld und dem gültigen Pass oder Ausweisdokument melden Sie sich bitte im Büro persönlich an.

Inhalte

Alphabetisierung
(Lesen und Schreiben)

Bei der Alphabetisierung werden die deutschen Buchstaben, das Lesen und Schreiben von Wörtern, Sätzen und kleinen Texten gelernt. Es wird zudem geübt, Formulare auszufüllen sowie Automaten und andere elektronische Geräte zu bedienen. Inhalt der Alphabetisierung sind auch die Grundrechenarten.

Deutsch als Zweitsprache
(Sprechen und Hörverstehen)

Im Sprachkurs werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache mit Hilfe von Alltagsthemen unterrichtet. Sie lernen Sprechen und Hörverstehen sowie Grammatik und Aussprache.

Weitere Informationen finden Sie in den Flyern zur Maßnahme in der rechten Spalte dieser Seite (als PDF-Datei).

An den Alphabetisierungskursen können Migrantinnen und Migranten teilnehmen, die Deutsch lernen möchten, aber nicht lesen und schreiben gelernt haben. Es können auch diejenigen teilnehmen, die zwar lesen und schreiben können, aber nicht in lateinischen Buchstaben. Die Kurse umfassen 900 Unterrichtstunden, dauern in der Regel 9 Monate und finden an 5 Tagen mit je 4 Unterrichtsstunden statt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Kostenbefreiung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn sie im Bezug von Arbeitslosengeld II sind. Wer Arbeitslosengeld I erhält, kann einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
Zusätzlich wird ein Berechtigungsschein, z.B. des Ausländer- und Integrationsbüros, benötigt. Mit dem Berechtigungsschein, dem Anmeldeformular, dem Antrag auf Kostenbefreiung, dem Bescheid zum Arbeitslosengeld und dem gültigen Pass oder Ausweisdokument melden Sie sich bitte im Büro persönlich an.

Weitere Informationen finden Sie in den Flyern zur Maßnahme in der rechten Spalte (PDF-Datei).

Elena Bräuning
braeuning@zib-online.net

Helena Heitzer
heitzer@zib-online.net

Karl-Ulitzka-Str. 9
51373 Leverkusen
0214 5004751-00

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auf Anfrage



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