Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilzeitausbildung für Interessenten / Auszubildende. Klicken Sie auf die Überschriften, um die gewünschten Erläuterungen angezeigt zu bekommen:
Infos für Interessent*innen
"Die Ausbildung in Teilzeit ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich und für diese Bereiche im § 8 BBiG und § 27 der Handwerksordnung verankert.
Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung besteht unter Umständen auch in schulischen Ausbildungsbereichen - dies ist dann abhängig von den Angeboten der Schulen und Fachseminare. "
- Für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer erzieherischen Aufgaben eine Vollzeitausbildung nicht beginnen oder beenden können.
- Für Frauen und Männer, die Angehörige pflegen und deshalb zeitlich eingeschränkt sind.
- Für Frauen und Männer, die aus wichtigen persönlichen Gründen, bspw. aus gesundheitlichen Gründen, die Vollzeitausbildung nicht stemmen können.
"Es bestehen zwei Modelle:
Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
Die Ausbildungszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes mind. 25 Wochenstunden. Teilzeit ist in diesem Fall jede Stundenzahl, die nicht der Vollzeit entspricht, d. h. die wöchentliche Stundenzahl könnte 30, aber auch über 30 Stunden umfassen.
Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit
Die wöchentliche Ausbildungszeit umfasst einschließlich des Berufsschulunterrichtes zwischen 25 Stunden und mindestens 20 Stunden. "
Die Praxis zeigt: Die Ausbildungsvergütung wird bei der Teilzeitvariante oft analog der Stunden angepasst. Das heißt sie wird bei 30 Stunden wöchentlicher Ausbildungszeit bspw. um 25% gekürzt. Zusätzliche Förderungen wie Berufsausbildungsbeihilfen (BAB), Wohngeld, Zuschüsse für die Kinderbetreuungskosten etc. können hier helfen, Ihren Bedarf zu decken. Unter Umständen können Sie auch weiterhin Arbeitslosengeld II beantragen.
Manchmal scheitert eine Vollzeitausbildung schon an geringen Faktoren: Die Öffnungszeiten im Kindergarten decken den vollen Tag samt Wegezeiten nicht ab, Ihr Kind hat wechselnde Zeiten in der Grundschule und vieles mehr. In diesen Fällen kann die Freizeitberufsausbildung mehr Flexibilität bieten und die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie ermöglichen.
Eine Ausbildung in Teilzeit ist deshalb für die Zielgruppe der Teilnehmenden wichtig, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist, entsprechend der Betreuungszeiten der Kinder. Trotz Kinder besteht eine Chance für eine qualifizierte Ausbildung und damit kann eine wirtschaftliche Versorgung gesichert werden.
Umsetzung
Sollten sich krankheitsbedingt längere Fehlzeiten abzeichnen, sind umgehend die verantwortlichen Ansprechpartner von Berufsschule, Betrieb und Kammer zu benachrichtigen, damit entsprechend der Situation adäquate Handlungen zeitnah in die Wege geleitet werden können. Mit dem Ziel: Trotzdem das Pensum der Ausbildung schaffen zu können, ohne kurzfristig eine Teilzeitberufsausbildung abbrechen zu müssen.
Eine Schwangerschaft ist heute kein Grund dafür, ein Ausbildungsverhältnis (auch in Teilzeit) abbrechen zu müssen, sofern die Leistungen des Teilzeitazubis bisher gut waren. Somit wäre dieses ein aussagefähiges Argument, nach der Schwangerschaft das Ausbildungsverhältnis fortzuführen.
Die Verkürzung der Ausbildung bezieht sich auf die Gesamtdauer und kann aus bestimmten Gründen, z. B. bei geleisteten Ausbildungszeiten, höheren Schulabschlüssen oder guten Leistungen, beantragt werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn die Ausbildung in Teilzeit absolviert wird.
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder auch Ihres Jobcenters. Hilfe finden Sie auch bei den Ausbildungsberater*innen Ihrer jeweiligen zuständigen Stelle. Dies ist - je nach Ausbildungsberuf - beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, eine Kammer der freien Berufe oder eine zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes.